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   LG Berlin, 05.07.1991 - 8 O 194/91   

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https://dejure.org/1991,9588
LG Berlin, 05.07.1991 - 8 O 194/91 (https://dejure.org/1991,9588)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.07.1991 - 8 O 194/91 (https://dejure.org/1991,9588)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Juli 1991 - 8 O 194/91 (https://dejure.org/1991,9588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Rechtswegeröffnung für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückübertragung von Vermögenswerten ehemaliger in die Bundesrepublik Deutschland ausgereister DDR-Bürger nach Herstellung der Deutschen Einheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslagenerstattung; Grundstücksverwaltung; Hausverwaltung; Kommunale Wohnungsverwaltung; Rechtswegzuständigkeit; Verwaltertätigkeit; VEB-KWV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DtZ 1992, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    b) Da der Gesetzgeber den Anspruch nach § 13 VermG ausdrücklich in die Form eines Staatshaftungsanspruchs gekleidet hat, ist der ordentliche Rechtsweg (§ 6 a StHG) zulässig (Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz 1993 § 13 Rn. 14; a.A. LG Berlin DtZ 1992, 334), sobald das Verwaltungsverfahren (§§ 5, 6 StHG) abgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1994 - III ZR 174/92 - NJW 1994, 2684 ff, 2687, für BGHZ vorgesehen; vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332 ff, 333 zur verwaltungsgerichtlichen Klage wegen des öffentlich-rechtlichen Rückübertragungsanspruchs), das die Kläger mit ihrem Antrag vom 13. Juli 1993 (VA 141) ordnungsgemäß bei dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (vgl. Barkam aaO. § 13 Rn. 19) eingeleitet haben (§§ 22. ff, § 32 Abs. 2 VermG).
  • LG Berlin, 27.01.1994 - 31 O 438/93

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs im Rahmen der Aufhebung der staatlichen

    Das aber rechtfertige - auch entgegen der Meinung des Landgerichts Berlin (DtZ 1992, 334) - den Zugang zu den zivilgerichten in Abweichung von den grundsätzlich den Verwaltungsgerichten zugeordneten Maßnahmen.
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